Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Angebote
-
Unsere Preis- und Leistungsangebote sind unverbindlich und werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Alle Preisangaben verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
-
Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekten, Katalogen, Zeitungen oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation basiert auf Angaben des Auftraggebers zu Format, Gewicht, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Preisänderungen können bei Veränderung dieser Voraussetzungen anfallen. Sperrige Sendungen unterliegen in der Regel einem Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.
Anlieferung
-
Sofern nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für die sorgfältige Lagerung in seinen Räumlichkeiten.
-
Verzögert sich der Verteilbeginn durch verspätete Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderungen oder andere Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Verteiltermin neu festgelegt. Wartezeiten, Personalkosten sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
Durchführung
-
Die Zustellung erfolgt standardmäßig per Briefkasteneinwurf an Haushalte. Pro Briefkasten wird in der Regel nur 1 Exemplar eingeworfen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht eine abweichende Abdeckungsquote schriftlich. In Hochhäusern ohne Briefkasteneinwurf kann die Verteilung an einem vereinbarten Ort mit der Hausverwaltung erfolgen. Einwurfverbote werden respektiert. Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Heime und ähnliche Orte sind von der Verteilung ausgeschlossen.
-
Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalt, Art und Text der Verteilobjekte. Bei technischen Beanstandungen behält sich das Verteilunternehmen das Recht vor, die Verteilung ganz oder teilweise abzulehnen.
Gewährleistung
-
Das Verteilunternehmen strebt eine Belieferung von 90 Prozent der erreichbaren Haushalte an. Gegebenenfalls können Subunternehmer eingesetzt werden, wobei das Verteilunternehmen für deren Leistung uneingeschränkt haftet.
-
Überdrucke werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der Druckerei zur Verteilung mitgenommen.
Beanstandungen
-
Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Verteilung schriftlich beim Auftragnehmer eingehen und müssen Ort, Straße, Hausnummer sowie genaue Umstände der Beanstandung enthalten. Berechtigte Beanstandungen führen zur Nachbesserung oder Gutschrift der betroffenen Stückzahl.
Zahlung
-
Rechnungen sind nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Mahnkosten berechnet. Laufende Aufträge können bei rückständigen Zahlungen ausgesetzt werden.
Allgemeines
-
Das Verteilunternehmen haftet nicht bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Verzögerungen. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers.
-
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Im Fall widersprechender AGB haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang.
-
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.
-
Verteilaufträge können aufgrund des Inhalts oder der technischen Form abgelehnt werden.